Inhaber eines Internetanschlusses muss voreingestelltes WLAN-Passwort auf Router grundsätzlich nicht ändern
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion nicht verpflichtet ist, das vom Hersteller voreingestellte WLAN-Passwort zu ändern. Der Inhaber haftet daher nicht als Störer für die über diesen Internetanschluss von einem unbekannten Dritten begangenen Urheberrechtsverletzungen. (BGH, Urteil vom 24.11.2016 - I ZR 220/15)
Weiterlesen auf: ra-online GmbH