Hausratversicherung: Trickdiebstahl bei Gegenwehr versichert
Wer einen Trickdiebstahl erkennt und durch Gegenwehr zu verhindern versucht, den Diebstahl aber letztlich nicht verhindern kann, kann seine Hausratversicherung in Anspruch nehmen. Durch den Widerstand liegt ein Raub vor, der versichert ist (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az. 12 U 85/16).
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