Gesetzliche Rentenversicherung: Bürgermeister bekommt Rentenversicherungsbeiträge nicht zurück
Wenn eine Person versicherungsfrei ist, erhält sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze die geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet. Das gilt nicht für Beamte auf Zeit, zu denen auch hauptamtliche Bürgermeister gehören. Mehr zum Thema 'Gesetzliche Rentenversicherung'... Mehr zum Thema 'Rückerstattung'... Mehr zum Thema 'Beamte'... Mehr zum Thema 'Bürgermeister'...
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