Gericht urteilt - Wer gegen ein Baugerüst läuft, ist selbst schuld
Wer gegen ein Baugerüst auf dem eigenen Grundstück läuft, hat keinen Schadenersatzanspruch gegenüber der Gerüstbaufirma. Dieses etwas kuriose Urteil hat das Amtsgericht Nürnberg gefällt.
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