Die disruptive Kraft von Fintech: Rechtsanwalt: So geht es weiter mit dem Provisionsabgabeverbot
Ein Versicherungsmakler darf seine Kunden an der Provision für die Vermittlung einer Versicherung beteiligen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 11. November 2016 bestätigt (Az. 6 U 176/15). Wie es mit dem Provisionsabgabeverbot nun weitergeht, erläutert Arndt Tetzlaff, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte in Berlin.
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