BGH: Schadensersatzanspruch gegen Versicherer wegen Verletzung der Beratungspflicht
VVG § 6 ; BGB § 280 I Muss sich einem Versicherer aufgrund einer Anfrage des Versicherungsnehmers aufdrängen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist und der Versicherungsnehmer nur dessen Voraussetzungen verkennt, ist er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu verpflichtet, dem Versicherungsnehmer einen entsprechenden Hinweis zu geben. BGH, Beschluss vom 07.09.2016 - IV ZR 370/13 (OLG Jena), BeckRS 2016, 17447 Weiterlesen
Weiterlesen auf: Verlag C. H. Beck oHG / NZA Nachrichten