Selbstständige: Privatanteil auch bei geringer privater Kfz-Nutzung zu versteuern
Eine Selbstständige nutzte ihren Geschäftswagen laut Fahrtenbuch nur zu 5,07% privat. Ist das eine untergeordnete Privatnutzung, die steuerlich unter den Tisch fallen darf? Nein, entschied das FG Baden-Württemberg.
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