Rentenversicherungspflicht für Poolmaker?
Ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 3. Juni hat für Unruhe bei Pools und Maklern gesorgt, weil es die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbstständige Versicherungsmakler mit Poolanbindung annimmt (Az.: L 1 R 679/14 – nicht rechtskräftig). Dazu ein Kommentar von Chefredakteur Detlef Pohl.
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