Rentenversicherung | Darf das Finanzamt eine Privatrente mit Abgeltungsteuer und Ertragsanteil besteuern?
Renten aus einer privaten Rentenversicherung werden grundsätzlich mit dem Ertragsanteil besteuert. So lautet zumindest die Theorie. Handelt es sich aber um eine Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht, die ab dem 01.01.2007 abgeschlossen worden und auf eine bestimmte Laufzeit begrenzt ist, unterliegt die Rente daraus der Abgeltungsteuer. Eine Doppelbesteuerung ist aber auf jeden Fall unzulässig.
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