Rentenantrag – Rechtsstreit um Ausbildungszeit
(verpd) Ein Nachweis des Abschlusses eines Ausbildungsvertrages reicht allein nicht aus, um das Ausbildungsverhältnis bei der Berechnung einer Altersrente berücksichtigen zu können. Erforderlich ist vielmehr ein Nachweis darüber, dass während der Zeit der Ausbildung auch Sozialversicherungs-Beiträge abgeführt wurden. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Mainz hervor (Az. S 10 R 511/14).
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