Rente: Neue Regeln für Nachzahlungen
Erhalten Senioren Rentennachzahlungen, müssen sie die Zinsen versteuern. Bislang mussten sie diese als sonstige Einkünfte verbuchen und ihren persönlichen Besteuerungsanteil versteuern. Er ergibt sich aus dem Anteil der Rente, auf den in ihrem Fall Steuern fällig sind. Seit dem Steuerjahr 2016 werden Nachzahlungszinsen wie Kapitaleinkünfte behandelt und mit der Abgeltungsteuer belegt. Für viele ist das günstiger.
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