Rente: Neue Regeln für Nach­zahlungen

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Rente: Neue Regeln für Nach­zahlungen

Erhalten Senioren Renten­nach­zahlungen, müssen sie die Zinsen versteuern. Bislang mussten sie diese als sons­tige Einkünfte verbuchen und ihren persönlichen Besteuerungs­anteil versteuern. Er ergibt sich aus dem Anteil der Rente, auf den in ihrem Fall Steuern fällig sind. Seit dem Steuer­jahr 2016 werden Nach­zahlungs­zinsen wie Kapital­einkünfte behandelt und mit der Abgeltung­steuer belegt. Für viele ist das güns­tiger.

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