Private Unfallversicherung: Nichts verschweigen
Wer nach einem Unfall seinem privaten Unfallversicherer verschweigt, dass er noch eine zweite Unfallpolice abgeschlossen hat, erhält von keinem der beiden Versicherer Geld. So urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 10 U 778/15). Begründung der Richter: Die Versicherte habe den zweiten Vertrag in ihrer Unfallanzeige verschwiegen und deshalb ihre Pflichten als Kundin verletzt.
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