Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg | Bargeld ist kein hinreichender Beleg für Eigenkapital
Nicht nur im Rahmen steuerlicher Prüfungen führt Bargeld zur Irritationen, sondern auch in anderen Rechtsgebieten. So weist z. B. das OVG Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 16.9.16 (OVG 1 N 54.15, Abruf-Nr. 189166 ) darauf hin, dass die Vorlage von Bargeld regelmäßig zum Nachweis der erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 PBZugV ausreicht. Der Antragsteller wollte, dass seine Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit einer Taxe erneuert wird.
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