Maklerstatus – quo vadis?
Mit dem Versteegen-Assekuranz-Urteil hat der BGH den Versicherungsmakler auf einen im Auftrag der Versicherungsnehmer und unter ausschließlicher Wahrung derer Interessen tätigen Vermittler reduziert. Versicherungsmakler verlieren dadurch kraft Gesetzes ihren Status als Handelsmakler. Denn dadurch, dass das Doppelrechtsverhältnis aufgehoben wird, ist ein Versicherungsmakler auch nicht mehr zur strikten Unparteilichkeit verpflichtet, wenn er für beide Seiten tätig wird. Dies war bei der Schadenregulierung technischer Makler bisher der Fall.
Weiterlesen auf: AssCompact