Gebäudeversicherung/Rohbauversicherung | In diesen Fällen sind Gebäude versichert, die nicht bezugsfertig sind
Die Bestimmung, dass nicht bezugsfertige Gebäude nicht versichert sind, gilt nur für nicht bezugsfertige Neubauten und nicht für Gebäude in der Sanierung. So entschied das LG Frankfurt a.M.
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