Führerscheinentzug für betrunkenen Fußgänger?
(verpd) Einem Führerscheinbesitzer, der in betrunkenem Zustand als Fußgänger randaliert hat, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies gilt zumindest dann, wenn er sich weigert, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier hervor (Az. 1 L 1375/16.TR).
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