Fehldiagnose: Schadenersatz von der Feuerwehr
Klagt ein Patient über akute Brustschmerzen und Rettungssanitäter finden keine offensichtliche herzfremde Ursache, dürfen sie keine Diagnose stellen. Der Patient muss notärztlich versorgt werden, entschied das Kammergericht Berlin (Az. 20 U 122/15). Sanitäter der Feuerwehr, die unklare Schmerzen diagnostisch einem herzfremden Krankheitsbild zuordnen und keinen Arzt hinzuziehen, übersteigen ihre Kompetenzen.
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