Fehl­diagnose: Schaden­ersatz von der Feuerwehr

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Fehl­diagnose: Schaden­ersatz von der Feuerwehr

Klagt ein Patient über akute Brust­schmerzen und Rettungs­sanitäter finden keine offensicht­liche herz­fremde Ursache, dürfen sie keine Diagnose stellen. Der Patient muss notärzt­lich versorgt werden, entschied das Kammerge­richt Berlin (Az. 20 U 122/15). Sani­täter der Feuerwehr, die unklare Schmerzen diagnostisch einem herz­fremden Krank­heits­bild zuordnen und keinen Arzt hinzuziehen, über­steigen ihre Kompetenzen.

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