Der "verzwickte" Unfallbegriff - ungeschickte Eigenbewegung außen vor
Wer bei der Reparatur eines Zaunes einen Schritt macht, um das Herabfallen eines Bauteils zu verhindern und sich dadurch das Knie verdreht, erleidet mangels äußerer Einwirkung keinen versicherten Unfall. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (OLG Frankfurt, 02.06.2015 - 15 U 214/14).
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