„Das Schadensregulierungsverbot schmerzt Makler und Versicherer“
Mitte Januar hat der Bundesgerichtshof Maklern verboten, Schäden im Auftrag von Versicherern zu regulieren. Einige große Maklerhäuser haben daraufhin Vertretergesellschaften gegründet, die diese Aufgaben künftig übernehmen sollen. Das könnte aber zu neuen rechtlichen Problemen führen, glaubt Stefan Segger, Partner bei der Kanzlei Ince & Co. in Köln.
Weiterlesen auf: procontra Fachmagazin für Finanzprofis