BGH: Kein Hinweis auf Restschuldbefreiung notwendig, wenn der Schuldner anlässlich eines noch anhängenden Antrages bereits belehrt worden ist
InsO §§ 20 II , 287 I 2 Der Hinweis auf die Möglichkeit der Erlangung einer Restschuldbefreiung nach einem Gläubigerantrag ist entbehrlich, wenn der Schuldner bereits anlässlich eines noch anhängigen Insolvenzeröffnungsantrages eines anderen Gläubigers ordnungsgemäß belehrt worden ist, sofern dem Schuldner im weiteren Antragsverfahren eine ausreichende Frist verbleibt, die zur Erreichung der Restschuldbefreiung erforderlichen Anträge zu stellen. (Leitsatz des Gerichts) BGH, Beschluss vom 15.09.2016 - IX ZB 67/15 (LG Kassel), BeckRS 2016, 17498 Weiterlesen
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