Berufsunfähigkeitsversicherung: Erkrankung früh melden
Wer mindestens sechs Monate ununterbrochen erkrankt ist, sollte dies seinem Berufsunfähigkeitsversicherer melden – selbst wenn laut Aussage der behandelnden Ärzte eine Genesung möglich ist. Ansonsten kann es sein, dass er keine rückwirkende Zahlung für die Zeit vor der Meldung bekommt (Oberlandesgericht Koblenz, Az. 10 U 910/15).
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest