Ärzte dürfen nicht für Versicherer werben
Laut einem Urteil des Landgerichtes Düsseldorf ist es Ärzten untersagt, für einen Versicherer zu werben und sich im Gegenzug als „Partnerarzt“ listen zu lassen. Das berichtet der Branchendienst „Versicherungsmonitor“ am Dienstag. Eine solche Kooperation bedeute eine Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 38 O 15/16). Gek ... weiterlesen
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