Zusatzkrankenversicherung vom Arbeitgeber: Gilt die 44-EUR-Freigrenze für Sachbezüge?
Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Zusatzkrankenversicherung an. Die Frage ist, ob es sich dabei um Barlohn oder um Sachbezüge handelt. Denn nur für Sachbezüge können Sie als Arbeitnehmer von der monatlichen 44-EUR-Freigrenze profitieren.
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