Zur Plötzlichkeit bei der Unfallversicherung
Das Kammergericht Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob eine Dekompressionskrankheit eines Tauchers auch ein Unfall im Sinne der Unfallversicherungsbedingungen darstellen kann. Da ein regulärer Auftauchvorgang in der Regel über einen längeren Zeitraum erfolgt, wurde das notwendige Vorliegen der „Plötzlichkeit“ in Frage gestellt. Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin sei der Begriff der Plötzlichkeit aber subjektiv zu verstehen. Demnach komme es darauf an, dass der Verunfallte nicht mit einer schädigenden Wirkung rechnet.
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