Versteckte Vermittlungsprovisionen: BGH verbietet Anwälten die Vorfinanzierung von Unfallkosten
Der BGH räumt auf mit der versteckten Vermittlungsprovision einiger im Verkehrsrecht spezialisierter Anwälte. Sie hatten Reparatur-, Sachverständigen- und Abschleppkosten des jeweiligen Mandanten vorfinanziert. Im Gegenzug empfahlen die Werkstätten und Sachverständigen die entsprechenden Kanzleien. Diese gegenseitigen Handreichung überzeugten die Richter nicht. Mehr zum Thema 'Bundesrechtsanwaltsordnung'... Mehr zum Thema 'Rechtsanwaltskammer'... Mehr zum Thema 'Rechtsanwalt'...
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