Urteil zu Lebensversicherung: Gericht stoppt "Abschlusskosten-Abzocke"
Lebensversicherer dürfen neben der so genannten Zillmerung keine weiteren Abschlusskosten zu Lasten des Kunden ansetzen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Verbraucherschützer sprechen von einer weit verbreiteten "Abschlusskosten-Abzocke" in der Branche und setzen nun ein höchstrichterliches Urteil.
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