Urlaubsabgeltung, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat
(verpd) Ein Arbeitnehmer hat in der Regel auch dann einen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für nicht in Anspruch genommenen Jahresurlaub, wenn er selbst das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet hat. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem kürzlich getroffenen Urteil entschieden (Az. C-341/15).
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