Unfall im Wald mit fatalen Folgen
Ein Junge hatte sich schwer verletzt, als er seinem Vater beim Holzverarbeiten geholfen hatte. Der Streit, ob es sich um eine Gefälligkeitshandlung oder eine durch die gesetzliche Unfallversicherung versicherte arbeitnehmerähnliche Tätigkeit handelt, konnte erst vor Gericht geklärt werden. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH