Kündigung von Personenversicherungen durch Betreuer oft unwirksam
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (Teilurteil vom 24.03.2016, Az. 8 U 1092/15) entschied am Beispiel einer Lebensversicherung, daß die Kündigung durch den Betreuer mangels Genehmigung durch einen Gegenvormund oder das Betreuungsgericht unwirksam ist.
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