Kündigung von Bausparverträgen: Schreitet jetzt der Gesetzgeber ein?
Unter welchen Umständen ein Bausparvertrag durch die Bausparkasse gekündigt werden kann, soll nach Ansicht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages der Gesetzgeber regeln. Die Abgeordneten beschlossen daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.
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