Erwerbsunfähigkeitsrente fließt bereits mit Auszahlung als Kranken- bzw. Übergangsgeld zu
Gilt eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit Auszahlung als Kranken- bzw. Übergangsgeld gemäß § 107 SGB X als erfüllt, führt bereits diese Auszahlung zu einem Zufluss der Rente. Dies hat der 5. Senat des Finanzgerichts Münster (FG Münster, 17.05.2016 - 5 K 1620/14) entschieden.
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