Bundesfinanzhof: Finanzamt muss Krankenkassen-Bonus verschonen
Erhalten gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen eines Bonusprogramms Kosten für ihre Gesundheitsmaßnahmen erstattet, darf das Finanzamt diese nicht mit den steuerlich abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen verrechnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Abzug jetzt in einem Musterprozess für unzulässig erklärt (Az. X R 17/15).
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest