BU-Urteil: Schmerzen müssen nachweisbar sein
Wer unter Schmerzen leidet und deswegen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, muss diese objektiv nachweisen können, wenn er Geld von seiner BU-Versicherung bekommen möchte. Dies entschied nun das OLG Karlsruhe in einem aktuellen Fall.
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