Brandunfall: Kfz-Halter muss Kosten für Bodensanierung zahlen
Im Streitfall hatte ein Kfz-Halter sein Auto beim Besuch eines Festes auf einem abschüssigen Wiesenbrachgelände abgestellt, auf dem bereits zahlreiche weitere Fahrzeuge parkten. Die Wiese wurde zuvor von den Grundstückseigentümern gemäht. Das gemähte Gras wurde nicht beseitigt. Bei einem Brand auf dem Gelände wurden zehn Fahrzeuge zerstört bzw. beschädigt. Laut Einsatzmeldung der Polizei sahen mehrere Augenzeugen zuerst unter dem Auto des Klägers das Feuer, ehe der Pkw selbst in Brand geriet. Die Feuerwehre löschte den Brand unter Einsatz von Löschwasser.
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