BGH: Vorkaufsberechtigter muss keine überhöhte Maklerprovision zahlen
Ist ein einem Kaufvertrag eine unüblich hohe Maklerprovision vereinbart, muss ein Vorkaufsberechtigter bei Ausübung seines Vorkaufsrechts weder die vereinbarte noch eine auf die übliche Höhe reduzierte Provision zahlen. Mehr zum Thema 'Maklerprovision'... Mehr zum Thema 'Makler'...
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