Bausparvertrag: OLG Celle hält Kündigung 10 Jahre nach Zuteilungsreife für rechtmäßig
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat entschieden, dass die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse 10 Jahre nach Zuteilungsreife – ohne dass ein Darlehen in Anspruch genommen wurde – zulässig ist. In diesen Fällen hält das Gericht – wie das OLG Hamm (Urteile vom 22.06.2016, Az.: 31 U 234/15, 31 U 271/15 und 31 U 278/15) und das OLG Koblenz (Urteil vom 29.07.2016, Az.: 8 U 11/16) – die Kündigungen für gerechtfertigt, weil sich die Bausparkasse auf das in § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB geregelte Kündigungsrecht berufen konnte.
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