Bankkonten von Verstorbenen: Erbschein muss nicht sein
Banken verlangen oft einen Erbschein von Hinterbliebenen. Der ist – je nach Höhe des Erbes – nicht ganz billig. Und oft auch gar nicht erforderlich, etwa dann, wenn es ein Testament gibt. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs stellt das klar. Ein weiterer Grund dafür, ein Testament anzufertigen.
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