Werbeaussagen müssen eingehalten werden
Im Streitfall musste ein Ehepaar eine Ferienreise wegen Krankheit stornieren und ging davon aus, die gesamten Stornierungskosten von gut 1400 Euro ersetzt zu bekommen. In der Werbung des Versicherers hieß es: „Wir ersetzen Ihnen u.a. die anfallenden Stornokosten bis zur Höhe des versicherten Gesamtreisepreises, wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund (z.B. Krankheit, Unfall, Kündigung) nicht antreten können“.
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