Versorgungsehe und Gesundheitszustand: Witwengeld bei nur 2-monatiger Ehedauer - Versorgungsehe widerlegt
Ein Anspruch auf Witwengeld scheidet grundsätzlich aus, wenn die Ehe mit dem verstorbenen Beamten nicht mindestens ein Jahr gedauert hat. Die Vermutung einer Versorgungsehe kann jedoch widerlegt werden, wie die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg zeigt. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen inhaltsgleiche Regelungen. Mehr zum Thema 'Beamte'... Mehr zum Thema 'Beamtenversorgung'... Mehr zum Thema 'Pension'... Mehr zum Thema 'Versorgungsehe'...
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