Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung bei Versicherungsmaklern
Immer mehr Maklerunternehmen stellen ihr Dienstleistungsportfolio um und führen Servicegebühren ein. Die Umsätze aus den Servicegebühren unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Damit betreten viele Vermittlerbetriebe Neuland, denn Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler sind von der Umsatzsteuer befreit. Manche Vermittlerbetriebe können aber auf die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ nach § 19 UStG zurückgreifen. Damit kann die Umsatzsteuerpflicht ganz legal umgangen werden.
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