Scheinselbstständigkeit | Ein Krankenschwester kann im Krankenhaus in der Regel nicht freiberuflich tätig sein
Eine Krankenschwester, die gegen Stundenhonorar auf einer Intensivüberwachungsstation arbeitet, ist zwingend in die streng hierarchischen Arbeitsabläufe der Klinik eingebunden. Übernimmt sie zudem kein wirtschaftliches Risiko, ist sie abhängig beschäftigt und nicht selbstständig tätig (LSG Hessen 7.7.16, L 8 KR 297/15).
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