Rente mit 61? Gericht will keine Fehlanreize stützen
Rente mit 63: Gesetzlich ist es nicht vorgesehen, dass Arbeitslosenzeiten, die zwei Jahre vor dem Renteneintrittsalter entstehen, bei der Anrechnung der 45 Pflichtarbeitsjahre für die Rente mit 63 berücksichtigt werden. Eine schwere Einschränkung. Aber völlig zu Recht, fand das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil L 9 R 695/16 vom 21.06.2016). ... weiterlesen
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