Rechtsschutzgarantie : Richter muss bei angekündigter kurzer Verspätung auf Beteiligte warten
Kündigt der Betroffene 15 Minuten vor Terminsbeginn eine Verspätung von bis zu 30 Minuten an, weil er 1,5 Kilometer vom Gerichtsgebäude entfernt in einem Taxi im Stau steht, darf das Amtsgericht seinen Einspruch auch dann nicht verwerfen, wenn es weitere Verfahrensbeteiligten eilig haben. Das hat das Kammergericht in Berlin entschieden. Mehr zum Thema 'Termine'... Mehr zum Thema 'Ordnungswidrigkeit'... Mehr zum Thema 'Rechtliches Gehör'...
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