OLG-Urteil: Unfallversicherung: Wer haftet für zu spät eingereichtes ärztliches Attest?
Ein Kunde bekam keine Leistungen von seiner Unfallversicherung, weil der Versicherer das ärztliche Attest zu spät bekam. Schuld daran war der Arzt, der die Frist trotz Hinweis des Patienten versäumte. Trotzdem steht dem Versicherten kein Schadensersatz zu, entschied das Oberlandesgericht Saarland.
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