Nervengift in der Flugkabine: Sozialgericht weist Klage gegen Unfallversicherung ab
Ein Flugbegleiter war auf Grund einer diagnostizierten Nervenleitstörung und einer psychischen Erkrankung von Ärzten als fluguntauglich und damit arbeitsunfähig eingestuft worden. Der Kläger führte die Erkrankung auf vergiftete Kabinenluft im Flugzeug zurück und beantragte bei der Unfallversicherung die Anerkennung einer Berufskrankheit. Es bestehe Arbeitsunfähigkeit nach einer TCP-Vergiftung.
Weiterlesen auf: AssCompact