Keine Rente mit 63 Jahren wegen Arbeitslosigkeit im Alter
(verpd) Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkungen bei der Rente mit 63 Jahren sind rechtlich nicht zu beanstanden. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor (Az. L 9 R 695/16).
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