Kein Anspruch auf Schadensersatz für Steinschlagschäden bei vorhandenen Warnschildern und ausreichend häufiger Straßenkontrolle (05.08.2016)
Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass im Rahmen der Vorsorge gegen eine Steinschlaggefahr die fraglichen Straßen fortlaufend zu beobachten. Weitere Maßnahmen sind jedoch nur dann erforderlich, wenn mit einer Gefährdung durch Steinschlag als naheliegend zu rechnen ist. Das Gericht wies daher die Klage eines Fahrzeughalters auf Schadensersatz wegen einer behaupteten Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht... (LG Coburg, Urteil vom 10.06.2016 - 22 O 688/15)
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