Jährlich neu rechnen: Neues Urteil zum steuerfreien Teil einer Witwenrente
Finanzämter müssen den steuerfreien Teil einer Witwenrente eventuell jedes Jahr neu berechnen, wenn sich die Höhe des Jahresrentenbetrages wegen der Anrechnung von Versorgungsbezügen jeweils verändert hat. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
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