Immobilien bei Trennung und Scheidung: Denken Sie an die 10-Jahres-Frist!
Wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Anschaffung wieder veräußert wird, liegt ein zu versteuerndes privates Veräußerungsgeschäft vor. Etwas anderes gilt lediglich, wenn die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde – und zwar die ganze Zeit.
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