Helmhersteller haftet nur bei Mangel

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Helmhersteller haftet nur bei Mangel

Nach Informationen der Deutschen Anwaltshotline kaufte sich im Streitfall ein Mopedfahrer einen Helm mit der Norm ECE 22.05. Helme dieser Norm werden besonders streng auf ihre Sicherheit getestet. Einige Monate später hatte der Mann einen Unfall mit seinem Moped, bei dem er stürzte und mit dem Kopf gegen eine Straßenlaterne prallte. Dabei ging der Helm zu Bruch und der Unfallfahrer verletzte sich schwer. Er war der Meinung, der Helm hätte einen Mangel gehabt und ihn besser vor Verletzungen schützen müssen. Er verlangte Schmerzensgeld vom Hersteller, doch dieser weigerte sich.

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